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Informationen

Legasthenie und LRS

Beim Eintritt in die Berufsschule kann für Schülerinnen und Schüler mit Lese- Rechtschreibstörung oder –Schwäche ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden. Damit verbunden ist zwingend eine Bemerkung im Zeugnis. Verzichtet der/ die Betroffene auf einen Nachteilsausgleich, entfällt die Bemerkung (evtl. interessant für die Bewerbung nach Abschluss der Ausbildung).

Legasthenie

Legasthenie ist eine Störung des Lesens und Rechtschreibens, die entwicklungsbiologisch und zentralnervös begründet ist. Die Lernstörung besteht trotz normaler oder auch überdurchschnittlicher Intelligenz und trotz normaler familiärer und schulischer Lernanregungen. Die Beeinträchtigung hat demnach biologische Ursachen, deren Entwicklung lange vor der Geburt des Kindes angelegt oder durch eine Schädigung im zeitlichen Umkreis der Geburt bedingt ist.

Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)

Im Gegensatz zur anhaltenden Lese- und Rechtschreibstörung können Schüler ein vorübergehendes legasthenes Erscheinungsbild aufweisen, das auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist. Ursache dafür kann zum Beispiel eine Erkrankung, eine besondere seelische Belastung oder ein Schulwechsel sein. Rund 7 bis 10% aller Schüler im Einschulungsalter haben Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens.

Nachteilsausgleich

Ein gewährter Nachteilsausgleich gilt immer für ein Jahr. Darin wird für den betreffenden Schüler individuell festgelegt, wie sein Nachteil den Mitschülern gegenüber ausgeglichen werden kann (Zeitzuschlag bei Prüfungen, keine Benotung der Rechtschreibung, …).

Dies geschieht in Zusammenarbeit mit unserer Schulpsychologin. Für die Ludwig-Bölkow-Schule Donauwörth ist die Schulberatungsstelle Augsburg zuständig (Staatliche Schulpsychologin für
Berufliche Schulen, Frau Heidi Prinz).