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Ausbildungsberufe

Schreiner/Schreinerin

3jährige Berufsausbildung

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Inhalte und Ablauf

Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man Arbeitsschritte und -mittel festlegt, den Materialbedarf ermittelt und den Arbeitsplatz einrichtet,
  • welche Arten von Holz es gibt und durch welche Merkmale sie sich auszeichnen,
  • wie man Holzfehler feststellt,
  • mit welchen Werkzeugen Holz bearbeitet wird,
  • wie man Werkstücke aus Holz und Holzwerkstoffen mit Handwerkzeugen bearbeitet, z.B. sägt, hobelt oder stemmt,
  • wie Holzverbindungen hergestellt werden und wie man Beschläge anbringt,
  • wie man Kunststoffverbindungen durch schweißen und Kleben herstellt,
  • welche Techniken der Verarbeitung von Metallen und Glas es gibt;

 

Im 2. Ausbildungsjahr:

  • wie man Holz- und Holzwerkstoffe verschnittgünstig einteilt,
  • wie man programmgesteuerte Maschinen und pneumatische, hydraulische und elektronische Geräte einrichtet und bedient,
  • wie man Rahmen, Korpusse, Gestelle und Formteile herstellt,
  • mit welchen Materialien Oberflächen veredelt werden,
  • worauf es bei der Planung und Vorbereitung von Montagearbeiten ankommt und wie man montagefertige Teile einbaut;

Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres

 

Im 3. Ausbildungsjahr wird u.a. vermittelt:

  • wie Baugruppen hergestellt, eingepaßt und zusammengebaut werden,
  • was man beim innerbetrieblichen Transport und bei der Lagerung von Erzeugnissen beachten muß,
  • wie man Lehren und Vorrichtungen für die Montage anfertigt,
  • wie man beschichtete Oberflächen nachbehandelt und Fehlstellen und Schäden ausbessert,
  • wie Demontagearbeiten durchgeführt werden,welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen werden können,
  • wie man Teile und Erzeugnisse nach Vorgabe restauriert.

Gesellenprüfung

Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)

Nach abgeschlossener Berufsausbildung gibt es Ausübungsmöglichkeiten in Bautischlereien oder im Möbelbau sowie im Boots- oder
Segelflugzeugbau, im Messebau oder in Einrichtungshäusern.

  • Tätigkeiten
  • Werkzeugpflege, Maschinenbedienung, Wartung
  • Vorbereitende Arbeiten (z.B. Kundenberatung, Materialeinkauf und -lagerung, Entwurf von Zeichnungen)
  • Holzbe- und -verarbeitung (u.a. Oberflächenbehandlung, Herstellung von Holzverbindungen)
  • Ausführen von Furnierarbeiten
  • Ausbau und Innenausbau (z.B. Fertigen von Fenstern und Türen)
  • Möbelbau (vom Entwurf bis zur Reparatur)
  • Be- und Verarbeiten von Glas, Kunststoff und Metall

Arbeitsmittel/Werkzeug und Material

  • Holz, Metall, Kunststoff, Glas, Aluminium
  • Lacke, Lasuren, Beize, Lösungs- und Verdünnungsmittel
  • Verbindungsmittel, Spezialzubehör (Nägel, Dübel, Winkel, Dichtungsteile)
  • Werkzeuge, z.B. Sägen, Meißel, Hobel, Hammer, Zangen
  • Schleifmaschinen, Pressen, Fräsen, Drehbank
  • Zeichnungen und Skizzen

Umgang mit

  • Hilfskräften, Kollegen, Vorarbeitern, Meistern, Werkstattleitern
  • Architekten, Bauleitern
  • Lieferanten
  • Kunden

Arbeitsort/Arbeitsumgebung

  • Werkstatt
  • Büro
  • Möbelhandel

Berufliche Weiterbildung

  • Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
  • Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Biologische Holzoberflächenbehandlung, Verarbeitung von 
    Kunststoffplatten, Profilen und Schaumkunststoffen, Technisches Zeichnen, CAD - Holzverarbeitung, EDV-Grundlagen und Anwendungen,
  • Afallentsorgung im Tischlerhandwerk
  • Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
  • Tischlermeister/in oder Industriemeister/in der Fachrichtung Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung
  • Techniker/in der Fachrichtungen Holztechnik, Holz- und Kunststoffverarbeitgung oder Raumgestaltung und Innenausbau
  • Gestalter/in der Fachrichtung Holztechnik oder Holz- und Raumgestaltung

Holzmechaniker / Holzmechanikerin

Berufsausbildung

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im
Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.

Die Ausbildung ist in sechs Fachrichtungen möglich:

(1) Möbel- und Gehäuseindustrie, Industrien des Innenausbaus und des Ladenbaus,
(2) Bauzubehörindustrie
(3) Sitzmöbel- und Gestellindustrie,
(4) Holzpackmittel- und Palettenindustrie,
(5) Leisten- und Rahmenindustrie,
(6) Parkettindustrie.

Inhalte und Ablauf

Im 1. Ausbildungsjahr lernen Auszubildende beispielsweise:

  • welche Holz- und Holzwerkstoffe es gibt, welche Eigenschaften diese haben und wie man sie lagert,
  • welche Be- und Verarbeitungsmethoden es für Holz bzw. Holzwerkstoffe gibt,
  • wie man z.B. Säge-, Feil- und Hobelarbeiten ausführt,
  • wie Holz oder Holzwerkstoffe verleimt sowie Kunststoffplatten verklebt werden,
  • was beim Schneiden, Einsetzen und Abdichten von Glas zu berücksichten ist,
  • wie man Metallteile mit Schrauben, Bolzen, Stiften und Nieten verbindet.

Im 2. Ausbildungsjahr wird unter anderem vermittelt:

  • wie man Vorrichtungen zum Schneiden, Bohren, Fräsen und Montieren herstellt und sie bei der Fertigung von Teilen anwendet.
  • worauf man beim Einpassen und Zusammenbauen von Teilen achten muß und wie man Beschläge anbringt,
  • wie man Maschinen einrichtet, bedient und wartet.

Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres

Im fachrichtungsspezifischen 3. Ausbildungsjahr lernt man z.B.:

  1. wie Holzhalbzeuge, Kunststoffolien und -formteile verarbeitet werden,
  2. wie Fenster-, Türen- und Treppenteile gefertigt werden,
  3. wie Sitzmöbel und Gestelle zusammengebaut werden,
  4. wie Teile zu Packmitteln und Paletten aus Holz zusammengebaut werden,
  5. worauf bei der Herstellung von z.B. Bau-, Möbel- oder Zierleisten zu achten ist,
  6. wie Parkettstäbe und Mosaikparkettlamellen hergestellt werden.

 

Abschlußprüfung

 
Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)

Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung bieten sich Ausübungsmöglichkeiten in den Bereichen Werkstoffbereitstellung,
Maschinenbearbeitung, Oberflächenveredelung sowie Montage in den unterschiedlichsten Betrieben der Holzindustrie.

Tätigkeiten

  • Herstellen von z.B.
  • Möbeln, Gehäusen, Innenausbauteilen, Ladeneinrichtungen,
  • Fenstern, Türen, Treppen,
  • Sitzmöbeln und Gestellen,
  • Holzpackmitteln und Paletten,
  • Leisten aller Art sowie Bilder- und Spiegelrahmen,
  • Parkettstäben, Mosaikparkettlamellen, Tafelparkett und Holzpflaster
  • Einrichten, Bedienen und Überwachen von Holzbearbeitungsmaschinen und Fertigungsanlagen
  • Kontrollieren, Lagern und Bereitstellen von Werkstoffen
  • Durchführen von Oberflächenbehandlungstechniken
  • Einbauen, Verlegen, Zusammenbauen und Montieren der vorgefertigten Teile

Arbeitsmittel/Werkzeug und Material

  • verschiedene Hölzer und Holzwerkstoffe
  • Kunststoffe, Metall und Glas
  • Nägel, Stifte, Schrauben, Dübel, Scharniere, Beschläge
  • Lacke, Lasuren, Beizen, Wachse, Kitte, Holzschutzmittel
  • Klebstoffe, Dämm- und Sperrstoffe
  • mechanische, hydraulische, pneumatische und elektronische Einzelmaschinen und Anlagen
  • Kräne, Gabelstapler, Transport- und Förderanlagen
  • Sägen, Klopfholz, Meißel, Hobel, Bohrer, Hammer, Zange, Leimpinsel, Schweißgeräte

Umgang mit

  • Kollegen, Vorgesetzten, Meistern, Betriebsingenieuren, Betriebsleitern
  • anderen Facharbeitern
  • Service- und Instandsetzungsfachkräften von Maschinen- und Anlagenherstellern

Arbeitsort/Arbeitsumgebung

  • Fertigungshallen, Montageort, Lager

Berufliche Weiterbildung

  • Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
  • Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren, z.B. über Holzhandel, Sägeindustrie, Holzbearbeitung und -verarbeitung in Handwerk und Industrie, Holzoberflächenbehandlungstechnik, Holzschutz, Möbel- und Polsterwesen, Kunststoffverarbeitung, Kunststoffbearbeitung, Restaurierung, Denkmalpflege - Bereich Holz und Kunststoff

Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)

  • Industriemeister/in der Fachrichtung Holzbearbeitung oder Holzverarbeitung
  • Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik, Holzbetriebstechnik, Holz- und Kunststoffverarbeitung oder Raumgestaltung und Innenausbau
  • Gestalter/in der Fachrichtung Holztechnik

    Stand: 10/91 Alle Angaben ohne Gewähr
    Quelle: Bundesanstalt für Arbeit