BIKV- und BIK-Klassen

Das Recht auf Bildung ist in Deutschland nicht abhängig von der Staatsangehörigkeit oder einem Aufenthaltsstatus.

Gerade für junge Geflüchtete, Asylbewerber oder EU-Migranten ist dieses Recht auf Bildung ein Glücksfall.

Zielsetzung:

Grundlegendes Ziel der zweijährigen Maßnahme, bestehend aus Berufsintegrations- vorklasse und Berufsintegrationsklasse ist die Aneignung von Kompetenzen, die für eine erfolgreiche Berufsausbildung und gelingende Integration erforderlich sind.

Ablauf:

Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse und fehlender Schulbildung sind sie in Fachklassen und Regelklassen nicht sensibilisiert genug zu unterrichten.

Die Beschulung findet als Vollzeitmaßnahme in Kooperation mit dem Bildungsträger statt. Zur individuellen Förderung finden auch Klassenteilungen sowie eine sozialpädagogische Betreuung statt.

Aufgrund der Fluchterfahrung treten häufig psychische Belastungen und Nöte in der Wohnungssuche auf. Auch werden Fahrkarten, sowie Ansprüche auf Bildung und Teilhabe von dem Maßnahmenträger vor Ort abgewickelt.

Unterricht:

BIKV-Klasse

27 Wochenstd. Unterricht ( A1 und A2-Sprachniveau )

BIK-Klasse

18 Wochenstd. Unterricht und 19 Std. betreutes Praktikum mit Deutsch-Förderunterricht durch den Bildungsträger, (B1 Niveau)

Ergebnis:

Bei regelmäßigem Schulbesuch (Unterricht auf B1-Sprachniveau) und entsprechenden Noten wird der erfolgreiche Mittelschulabschluss bestätigt.

Beschulung von:

4 Klassen

Finanzierung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) und Test „Leben in Deutschland“ (LID)

Jedes Jahr können Jugendliche nach Abschluss unserer BIK-Klassen einen Berechtigungsschein zur Teilnahme an der B1-Prüfung und dem Test LID erhalten, ohne einen Integrationskurs besucht zu haben.
Das BAMF übernimmt nicht immer die Prüfungskosten, vorausgesetzt die Schüler haben eine Aufenthaltserlaubnis oder kommen aus den Ländern mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit (Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea ).
Somit kann sich auch die Einbürgerungsfrist verkürzen.